Durchgangsarzt

Die Behandlung von Schul-, Arbeits- und Wegeunfällen
Die Kosten für die Behandlung von Schul-, Arbeits- und Wegeunfällen übernehmen nicht die Krankenkassen, sondern die Berufsgenossenschaften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV)  und Unfallkassen der Länder.  Dabei erfolgt die Behandlung durch speziell von der DGUV hierfür zugelassenen Unfall- und Handchirurgen, den Durchgangsärzten.

In unserer Praxis können diese Unfälle selbstverständlich behandelt werden. Folgende Angaben werden bei der Anmeldung benötigt:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers / der Schule
  • Unfalltag, -zeit und -ort
  • zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse (beim Arbeitgeber / bei der Einrichtung zu erfragen)
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