Die Kosten für die Behandlung von Schul-, Arbeits- und Wegeunfällen übernehmen nicht die Krankenkassen, sondern die Berufsgenossenschaften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV) und Unfallkassen der Länder. Dabei erfolgt die Behandlung durch speziell von der DGUV hierfür zugelassenen Unfall- und Handchirurgen, den Durchgangsärzten.
In unserer Praxis können diese Unfälle selbstverständlich behandelt werden. Folgende Angaben werden bei der Anmeldung benötigt:
Name und Anschrift des Arbeitgebers / der Schule
Unfalltag, -zeit und -ort
zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse (beim Arbeitgeber / bei der Einrichtung zu erfragen)